Regelung zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremem Wetterereignissen
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 24.10.2022
Das Schulministerium NRW hat Anfang Oktober den Erlass „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetterer-Ereignissen“ herausgegeben.
Bei Unwetterlagen sollen in Anhängigkeit vom jeweiligen Unwetterereignis zum Schutz der Schülerinnen und Schüler einheitliche und verbindliche schulische Maßnahmen veranlasst werden. Maßstab bei einer Entscheidung für oder gegen den Präsenzunterricht im Schulgebäude soll sein, dass die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg vor Unwettergefahren umfassend geschützt werden.
Zuständig für Entscheidungen zum Ruhen des Präsenzunterrichts an öffentlichen Schulen ist ab sofort die sogenannte Regionale Koordinierungsgruppe (Unwetter) der Bezirksregierung Düsseldorf. Grundlage für die Entscheidungsfindung sollen die Meldungen und Empfehlungen des Deutschen Wetterdienstes sein. Ein Entscheidungsspielraum für die Schulleitungen besteht nicht mehr.
Der Erlass lässt die Möglichkeit von Maßnahmen des Schulträgers im Schulgebäude oder auf dem Schulgelände unberührt.