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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum 1. Halbjahr 2023

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Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023 Zeitraum Mitte Februar - April 2023 Februar - April 2023 Display-Gerät 1 in Bedburdyck, Oststraße in FR Feld, 30 km/h Display-Gerät 2 in Stessen, Kreuzstraße in FR außerorts, 30 km/h Display-Gerät 3 in Neuenhoven, Lindenstraße in FR Hoppers, 30...
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Grundbesitzabgaben und Hundesteuer - Fälligkeit 15. August 2022 -

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.07.2022

Die Stadt Jüchen weist darauf hin, dass die nächste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben am 15. August 2022 ansteht. Diese umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winterdienst und die Entwässerung.

Grundlage für die Erhebung ist der Bescheid über die Grundbesitzabgaben, der im 1. Quartal eines jeden Jahres an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks versandt wird. Die Grundsteuer und die Gebühren werden hierin zusammengefasst und für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt.

Der Grundsteuerjahresbescheid ist ein sogenannter Einheitsbescheid. Er enthält für alle vier Grundbesitzabgaben deren Berechnungen sowie die Zahlungsfristen. Die Fälligkeiten für alle Abgabearten richten sich nach den jeweiligen Satzungen und entsprechen den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer.

Die Grundbesitzabgaben sind, genau wie die Grundsteuer, in vier Teilen einmal pro Quartal zu festen Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.

Gleichzeitig ist für Hundebesitzerinnen und -besitzer die zweite Hälfte des Jahresbetrages der Hundesteuer zum 15. August 2022 fällig.

Um eine rechtzeitige Bezahlung zu gewährleisten und damit auch die Festsetzung von Mahngebühren zu vermeiden, wird empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

 

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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 17842 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Corona-Virus

Corona-Schutzmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen

Am 28. Februar 2023 ist die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen nach 1.073 Tagen ausgelaufen. Damit sind auch in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. März 2023 die letzten durch Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen entfallen. 

Claudia Heveling 0 1741 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
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Stadtradeln 26.05.2023 bis 15.06.2023

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