Grundbesitzabgaben und Hundesteuer - Fälligkeit 15. August 2022 -
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.07.2022
Die Stadt Jüchen weist darauf hin, dass die nächste Fälligkeit für die Grundbesitzabgaben am 15. August 2022 ansteht. Diese umfasst die Grundsteuer sowie die Gebühren für Abfallbeseitigung, Straßenreinigung, Winterdienst und die Entwässerung.
Grundlage für die Erhebung ist der Bescheid über die Grundbesitzabgaben, der im 1. Quartal eines jeden Jahres an die Eigentümerin oder den Eigentümer des jeweiligen Grundstücks versandt wird. Die Grundsteuer und die Gebühren werden hierin zusammengefasst und für das gesamte Kalenderjahr festgesetzt.
Der Grundsteuerjahresbescheid ist ein sogenannter Einheitsbescheid. Er enthält für alle vier Grundbesitzabgaben deren Berechnungen sowie die Zahlungsfristen. Die Fälligkeiten für alle Abgabearten richten sich nach den jeweiligen Satzungen und entsprechen den Fälligkeitsterminen für die Grundsteuer.
Die Grundbesitzabgaben sind, genau wie die Grundsteuer, in vier Teilen einmal pro Quartal zu festen Terminen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu entrichten.
Gleichzeitig ist für Hundebesitzerinnen und -besitzer die zweite Hälfte des Jahresbetrages der Hundesteuer zum 15. August 2022 fällig.
Um eine rechtzeitige Bezahlung zu gewährleisten und damit auch die Festsetzung von Mahngebühren zu vermeiden, wird empfohlen, der Stadtkasse eine Einzugsermächtigung zu erteilen.