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Verkehrsüberwachung

Aktuelle Standorte der Mess- und Anzeigegeräte

Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024

SuperUser Account 0 48891 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Einsatz der Zähl- und Messgeräte 2023/2024   Zeitraum Dezember 2023 - Januar 2024 Display-Gerät 1 in Waat, Höhe Waat, Höhe Hsnr. 59, FR Jüchen Display-Gerät 2 in Jüchen, Weyerstraße, Höhe Hsnr. 35, FR Valderweg Display-Gerät 3 in Jüchen, Hamscherstraße, Höhe Garzweiler, FR...
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Informationen zur aktuellen Flüchtlingssituation in Jüchen

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 29.07.2022

Stefanie Fleer 0 8775 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Aktuell leben 593 Menschen mit Fluchthintergrund im Jüchener Stadtgebiet. Rund ein Drittel der Personen kommt aus der Ukraine. Aber auch aus anderen Ländern, insbesondere aus Afghanistan, kommen immer wieder Menschen als Geflüchtete zu uns. Noch immer flüchten viele Menschen aus den...

Stadt bereitet sich auf Unterbringung von Flüchtlingen vor

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 23.03.2022

Stefanie Fleer 0 10234 Artikel Bewertung: 3.3
Vor dem Hintergrund des weiter eskalierenden verbrecherischen Angriffskrieg in der Ukraine bereitet sich die Stadt Jüchen auf steigende Flüchtlingszahlen aus der Ukraine vor. Die bisher im Stadtgebiet angekommenen fast 100 Flüchtlinge konnten fast alle in privaten Unterkünften aufgenommen...

Hilfeportal „Germany4Ukraine“

Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 22.03.2022

Stefanie Fleer 0 14927 Artikel Bewertung: Keine Bewertung
Das bundesweite Hilfeportal „Germany4Ukraine“ der Bundesregierung wurde gestartet und bietet digital eine zentrale, sichere und vertrauenswürdige Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine. Unter www.germany4ukraine.de findet man gebündelt Informationen zu Basisthemen, Unterkunft...
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Bundestagswahl

Abruf der Bundestagswahlergebnisse 2021

Information zur Bundestagswahl am 26.09.2021

Stefanie Fleer 0 23529 Artikel Bewertung: 3.8
Bedingt durch die Corona-Pandemie findet in diesem Jahr keine öffentliche Präsentation der Bundestagswahlergebnisse durch die Stadtverwaltung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Ermittlung der Wahlergebnisses am Wahlabend hier abrufen.
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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

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Mo. - Mi.
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08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
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Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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/ Kategorien: Bauen und Wohnen

Dichtheitsprüfung

Warum und wann muss ich prüfen?

Jeder Grundstückseigentümer ist für den Zustand und die Funktionstüchtigkeit seiner Abwasserleitungen verantwortlich. Der Gesetzgeber verpflichtet Eigentümer, dem zuständigen Abwasserbetrieb die Dokumentation der Zustands- und Funktionsprüfung für alle erdverlegten Abwasserleitungen vorzulegen, wenn sich das Grundstück in einem Wasserschutzgebiet befindet.

Langjährige Untersuchungen zeigen, dass nicht nur öffentliche Kanalleitungen sanierungsbedürftig sind, sondern häufig auch private. Durch undichte Abwasserleitungen gelangt verschmutztes Wasser ins saubere Grundwasser, woraus wir unser Trinkwasser gewinnen. Ein weiteres Problem: Defekte Abwasserleitungen können bei Starkregen zu nassen Kellern und Bodenplatten führen. Gehen Sie mit der Zustands- und Funktionsprüfung jetzt auf Nummer sicher und erhalten den Wert Ihrer Immobilie.

Zum Schutz des Trink- und Grundwassers hat der Gesetzgeber für den Nachweis der Zustands- und Funktionsprüfung bei häuslichem Abwasser folgende Fristen für Grundstückseigentümer festgelegt:
 
 
Gerne gibt der Abwasserbetrieb der Gemeinde Jüchen Auskunft darüber, ob ihm bereits eine Zustands- und Funktionsprüfung vorliegt.
 

Was muss geprüft werden?

Überprüft werden müssen alle erdverlegten Abwasserleitungen bis zur Grundstücksgrenze, in denen Schmutzwasser abgeleitet wird.
 

Wer kann prüfen?

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Unter http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/ können Sie aktuelle Sachkundige für die Zustands- und Funktionsprüfung im Umkreis finden. 
 

Liegt mein Haus im Wasserschutzgebiet?

Ob Ihre Liegenschaft auch in einer Wasserschutzzone liegt, können Sie in der beigefügten Straßenliste im Download-Bereich oder über die dort hinterlegten Karten ermitteln.
 

Das Ergebnis der Prüfung lautet undicht. Was muss ich tun?

Schicken Sie uns in jedem Fall Ihren Prüfbericht zu. Wir kontrollieren diesen und legen entsprechend individuelle Sanierungsfristen fest. In den meisten Fällen haben Sie bis zu zehn Jahre Zeit, um eine Sanierung durchzuführen. 
 

Frist verpasst?

Sie hätten bereits bis zu 31.12.2015 prüfen lassen müssen und haben diese Frist nun verpasst? In diesem Fall sollten Sie sich unverzüglich mit einem Sachkundigen in Verbindung setzen und die Prüfung umgehend nachholen. Bitte reichen Sie uns schnellstmöglich den Prüfbericht nach. Eine Ordnungswidrigkeit entsteht, wenn die Zustands- und Funktionsprüfung nicht in der festgelegten Frist durchgeführt wird.
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