
Osterfeuer anmelden
Pressemitteilung der Stadt Jüchen vom 12.03.2025
Bereits seit dem 11. Jahrhundert haben Osterfeuer in Deutschland Tradition. Alt und Jung erfreut sich an den Flammen. Um die Sicherheit aller Einwohnerinnen und Einwohner zu gewährleisten, ist es wichtig, dass Osterfeuer ordnungsgemäß angezeigt werden.
Osterfeuer gehören ebenso wie die Maifeuer und die Martinsfeuer zu den sogenannten „Brauchtumsfeuern“. Für diese Brauchtumsfeuer besteht eine
Genehmigungsplicht nach dem Landesimmissionsschutzgesetz NRW beim Ordnungsamt. Wer ein Osterfeuer veranstalten möchte, kann die Anmeldung
mit einem entsprechender Online-Antrag im Kommunalportal auf der städtischen Website unter folgendem Link vornehmen:
Veranstaltungen - Kommunalportal-Stadt-Jüchen
Weiterhin besteht ein Unterschied zwischen „Brauchtumsfeuern“ und dem „Verbrennen von Abfällen“. Das Verbrennen von Abfällen ist nicht gestattet
und kann nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Behandlung/Beseitigung von Abfällen mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Brauchtumsfeuern
darf nur unbehandeltes, trockenes Holz, Baum- und Strauchschnitt verwendet werden. Das Feuer sollte beaufsichtigt und nach vollständigem
Abbrennen gelöscht werden. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Bäumen und anderen brennbaren Materialien ist zwingend erforderlich.
Zum Schutz der Tierwelt empfiehlt es sich, das Brennholz erst kurz vor dem Anzünden des Feuers aufzustapeln, da oft Insekten, Vögel und andere Kleintiere
den Holzstapel als Unterschlupf nutzen.
Die Osterfeuer sollen in der Regel von Vereinen, Organisationen und Zusammenschlüssen gezündet werden.