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Pressemitteilung

Anmeldung Schulneulinge

Am 01.08.2025 werden alle in der Zeit vom 01.10.2018 bis 30.09.2019 geborenen Kinder schulpflichtig. 

Aus diesem Grund werden hiermit alle Eltern aufgefordert, ihre in dem vorstehend genannten Zeitraum geborenen Kinder bei der für ihren Wohnort zuständigen Grundschule anzumelden. 

Gemäß § 46 Absatz 3 Schulgesetz NRW hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität. 

Anmeldetermine für alle Grundschulen:
30. September 2024 bis 11. Oktober 2024
nur nach Terminabsprache mit der jeweiligen Schulleitung

Es ist erforderlich, das Kind bei der Anmeldungpersönlich der Schulleitung vorzustellen.

Zur Anmeldung ist das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde und bei getrennt lebenden Eltern bitte auch eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzubringen. Kinder, die nach dem 30.09.2019 geboren sind, können auf Antrag der Eltern ebenfalls eingeschult werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche Schulfähigkeit besitzen. Diese Anträge sind mündlich oder schriftlich ebenfalls zu den genannten Terminen an die Leitung der zuständigen Grundschule zu richten.

Die Grundschulen im Stadtgebiet:

Verbundschule Lindenschule
Standort Gemeinschaftsgrundschule Gierath, Schulstraße 69a
Standort Gemeinschaftsgrundschule Bedburdyck-Stessen, Bachstraße 27
Tel. 02165/915-4701

Verbundschule Hochneukirch-Otzenrath
Standort Gemeinschaftsgrundschule Hochneukirch, Mühlenstraße 2
Standort Gemeinschaftsgrundschule Otzenrath, Jahnstraße 15
Tel. 02165/915-4501

Gemeinschaftsgrundschule Jüchen
In den Weiden 16
Tel. 02165/915-4601