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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person, die im Besitz einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht, sowie Ihrem Ausweis in Original oder Kopie ist, im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Passes, beantragt werden. Sie wird sofort ausgestellt.

Familienangehörige (z.B. Ehegatten oder Eltern für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) benötigen eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der Person, für die eine Meldebescheinigung ausgestellt werden soll.

Kosten: 9,00 Euro in bar oder mit EC-Karte

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter im Bürgerbüro. 

02165 915 3233 - EG Bürgerbüro - buergerbuero@juechen.de

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