Hilfe zum Lebensunterhalt
Hilfe zum Lebensunterhalt steht denjenigen Menschen im erwerbsfähigen Alter zu, für die vorübergehend keine Erwerbstätigkeit möglich ist, z. B. wegen befristeter Erwerbsminderung, längerfristiger Krankheit (voraussichtlich länger als 6 Monate) oder weil sie in einer Einrichtungen leben und betreut werden.
Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen