Gewerbe ummelden
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig
- regelmäßig
- entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt, oder den Gegenstand seines Gewerbes wechselt oder auf andere Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen." (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung)"
Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des Gewerbes erforderlich.Die Ummeldung des Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen.
Bei Firmen, die im Handelregister eingetrage sind, ist zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Für eine Gewerbeanmeldung / Gewerbeummeldung entstehen abhängig von der Rechtsform Gebühren zwischen 26,00 Euro und 33,00 Euro.
Falls es bei juristischen Personen mehr als einen gesetzlichen Vertreter gibt, entstehen pro weiteren Vertreter zusätzliche Gebühren von 13.00 Euro.
Das benötigte Formular finden Sie unter dem unten genannten Link.
Weitere Informationen erteilt Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Jüchen.
Ansprechpartner: Christian Jennessen - 02165 915 3205 - EG Bürgerbüro - christian.jennessen@juechen.de