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Stadt Jüchen
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41363 Jüchen

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Telefax: 02165 915-1199

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Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Fischereischein beantragen

Der Fischereischein, umgangssprachlich auch Angelschein genannt, ist eine Bescheinigung, die dem Inhaber erlaubt, in Deutschland zu angeln. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung. Ausgestellt wird der Fischereischein von den Verwaltungen.

Bei der Stadt Jüchen werden die Fischereischeine vom Bürgerbüro ausgestellt. Das Fischereirecht ist landesrechtlich durch das Landesfischereigesetz (LFischG) geregelt. Die Fischerprüfung, die bei der unteren Fischereibehörde (für Jüchen ist das der Rhein-Kreis Neuss) abgelegt wird, besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil. Der Fischereischein kann als Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein ausgefertigt und nach Ablauf der Gültigkeit jeweils verlängert bzw. erneuert werden.

Allgemeine Informationen: Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 16 Jahren kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser wird ohne Ablegung einer Prüfung erteilt. Mit diesem Jugendfischereischein kann der Jugendliche allerdings nur in Begleitung eines Fischereischeininhabers fischen gehen.

Jugendlichen ab 14 Jahren kann auch bereits ein Fischereischein erteilt werden, wenn sie die Fischereiprüfung erfolgreich abgelegt haben.                                                                                                                                                                                                                             Keinen Fischereischein benötigen Eigentümer von Privatgewässern, sowie Personen, die Fischereiberechtigte beim Fischfang lediglich unterstützen.

Eine weitere rechtliche Voraussetzung zum Angeln ist der sogenannte Erlaubnisschein. Hierbei handelt es sich um die schriftliche Erlaubnis, an einem Gewässer zu angeln, das vom Besitzer der Fischereirechte für dieses Gewässer ausgestellt wird. Angelfischer, die einem Verein beigetreten sind, dürfen alle im Erlaubnisschein aufgeführten, dem Verein angehörenden Angelgewässer beangeln. Ist der Verein Mitglied in einem Fischereiverband, so kann das Vereinsmitglied in der Regel über seinen Verein Erlaubnisscheine erwerben, die es berechtigen, einige oder alle dem jeweiligen Verband angehörenden Angelgewässer zu beangeln.

Kosten:

Angelschein für 5 Jahre = 48,- Euro

Angelschein für 1 Jahr   = 16,- Euro

Jugendfischereischein   =   8,- Euro

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