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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Hausnummern

Für die Vergabe und Zuteilung von Hausnummern ist die Stadt Jüchen zuständig.

Heiraten

Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Jüchen.

Hilfe zum Lebensunterhalt

Hilfe zum Lebensunterhalt wird den Personen gewährt, die aufgrund anderer Rechtsvorschriften keine Leistungen erhalten – also weder Leistungen nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – und die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen...

Hund abmelden (Hundesteuer)

Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhanden kommt oder eingeht oder bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt Jüchen.

Dokumente zum download

Hund anmelden (Hundesteuer)

Das Halten eines Hundes ist steuerpflichtig. Der Hund ist bei der Stadt Jüchen anzumelden.

Hunde bestimmter Rassen

Das Halten eines Hundes bestimmter Rasse  bedarf einer ordnungsbehördlichen Anzeige.

Dokumente zum download

Hunde - ordnungsbehördliche Anzeige

Das Halten sogenannter gefährlicher Hunde‚ Hunde bestimmter Rassen und großer Hunde im Sinne des Landeshundegesetzes NRW (LHundG NRW) bedarf einer ordnungsbehördlichen Anzeige.

Dokumente zum download

Hundesteuer

Das Halten von Hunden im Stadtgebiet ist steuerpflichtig.

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