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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Aufstellerlaubnis Geldspielgeräte

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde. 

Erklärung zur Vergnügungssteuer

Der Vergnügungssteuer unterliegen die im Stadtgebiet stattfindenden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie das Halten von Geldspiel-, und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen.

Gaststätte

Wer eine Gaststätte betreiben möchte hat eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.

Geldspiel- und Unterhaltungsautomaten an- und abmelden (Vergnügungssteuer)

Der Vergnügungssteuer unterliegen die im Stadtgebiet stattfindenden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie das Halten von Geldspiel-, und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen.

Geldspielgeräte aufstellen (Aufstellererlaubnis)

Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. §33c Abs.1 der Gewerbeordnung,  die Erlaubnis der zuständigen Behörde.

Gewerbe abmelden

Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinn der Gewerbeordnung.

Gewerbe anmelden

Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinn der Gewerbeordnung.

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