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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Asylbewerberleistungsgesetz (Leistungen)

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten insbesondere Asylbewerber, aber teilweise auch Personen mit einem unverfestigten Aufenthaltsstatus, die sich tatsächlich in der Stadt Jüchen aufhalten.  

Erklärungen zur Namensführung

Für die Erklärung zur Namensführung sind folgende Beurkundungen möglich

Flüchtlingshilfe (Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz)

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten insbesondere Asylbewerber, aber teilweise auch Personen mit einem unverfestigten Aufenthaltsstatus, die sich tatsächlich in der Stadt Jüchen aufhalten.

Leistungen Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten insbesondere Asylbewerber, aber teilweise auch Personen mit einem unverfestigten Aufenthaltsstatus, die sich tatsächlich in der Stadt Jüchen aufhalten.

Unterbringung und soziale Betreuung von Asylbewerbern, Aussiedlern und Flüchtlingen

Mit der Stellung eines Asylantrages nach der Einreise in das Bundesgebiet unterliegen die Antragsteller einem länderübergreifenden Verteilungsverfahren und werden über die jeweilige Landesstelle den Kommunen zur Aufnahme zugewiesen.
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