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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Formulare

Baugenehmigung

Das Amt für Stadtentwicklung ist als Untere Bauaufsichtsbehörde Ihr Ansprechpartner für alle Bauvorhaben in der Stadt Jüchen und der Gemeinde Rommerskirchen. Für diese Kommunen bearbeiten wir Bauanträge, Bauvoranfragen, Teilung von Grundstücken, Abgeschlossenheitsanträge nach dem Wohnungseigentumsgesetz und bauordnungsbehördliche Verfahren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtes bieten Ihnen bereits bei der Planung Ihrer Bauvorhaben eine umfassende Beratung zu zahlreichen Fragen und Vorschriften des Baurechts an.

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