Search
× Search

Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

 

 

Formulare

Ausweis beantragen

 Der neue sogenannte elektronische Personalausweis ermöglicht folgende wesentliche Funktionen:

  • die hoheitliche Ausweisfunktion wird - wie beim elektronischen Reisepass - um biometrische Daten des Gesichts und um Daten zweier Fingerabdrücke erweitert.
  • zusätzlich besteht die Möglichkeit sich durch den elektronischen Identitätsnachweis online auszuweisen.

Durch diese sogenannte elektronische Ausweisfunktion (eID-Funktion) können Sie sich durch eine verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) im Internet oder an Automaten sicher und eindeutig anmelden und Ihre Identität belegen. Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen. Das Logo welches auf der Rückseite des Ausweises aufgebracht ist, kennzeichnet Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Ausweis genutzt werden können.

Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn sie der Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses nachkommen und der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen oder der überwiegende Aufenthalt in Deutschland ist. Unter 16 Jahren kann ein Ausweis nur mit deaktivierter eID-Funktion beantragt werden.

Für Personen unter 24 Jahren gilt der neue Personalausweis 6 Jahre, bei über 24-jährigen ist er 10 Jahre gültig, der vorläufige Ausweis hat eine Gültigkeit von max. 3 Monaten.

Der Personalausweis wird nur auf persönlichen Antrag bei der Stadt ausgestellt, bei welcher Sie mit Hauptwohnung gemeldet sind. Der Personalausweis wird von der Bundesdruckerei in Berlin erstellt. Dies dauert circa 2 - 3 Wochen. Bitte denken Sie gerade in der Urlaubszeit daran, Ihren Personalausweis rechtzeitig zu beantragen. Der vorläufige Personalausweis dient weiterhin dazu, die Zeit bis zur Ausstellung des Personalausweises zu überbrücken.

Personalausweise für Kinder unter 16 Jahren können nur in Anwesenheit eines Elternsteiles beantragt werden.

Unterlagen zur Beantragung

  • Geburtsurkunde des Kindes oder alternativ den bisherigen Kinderausweis/Kinderreisepass
  • 1 biometriefähiges Passbild
  • Einverständniserklärung des Elternteiles, welches bei der Beantragung nicht mit vorspricht, sowie dessen Ausweis/Reisepass (Kopie ausreichend)

Bitte beachten: die Anwesenheit des Kindes ist immer bei der Beantragung eines Dokumentes erforderlich!

Unterlagen zur Beantragung eines Personalausweises ab 16 Jahre:

  • ein bisheriges Dokument
  • 1 biometriefähiges Passbild nicht älter als 1 Jahr

Gebühren:

  • unter 24 Jahren - 22,80 Euro
  • ab 24 Jahre        - 37,00 Euro     in bar oder mit Karte
Drucken
32402 Bewerten Sie diesen Artikel:
2.9

Dokumente zum download

Copyright Stadt Jüchen, 2024
Back To Top