Ummeldung Gewerbe
"Wer den Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle verlegt, oder den Gegenstand seines Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen" (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung).
Die Gewerbeummeldung ist unverzüglich bei Änderung des Gewerbes erforderlich.
Die Ummeldung des Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen.
Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind, ist zusätzlich ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt der Stadt Jüchen.
Das benötigte Formular finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gerwerbewesen, Sicherheit und Ordnung".