Sterbefall
Beurkundung des Todes von Personen, die in Jüchen gestorben sind (unabhängig vom Wohnort des Verstorbenen).
Notwendige Unterlagen:
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Familienbuchabschriften
- Stammbuch
- Scheidungsurteil
- Übersetzungen
- usw.
Sofern ein Bestattungsunternehmen mit dem Todesfall beauftragt ist, bringt der Bestatter diese Unterlagen ins Standesamt.