Reisegewerbe beantragen
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig
- regelmäßig
- entgeltlich und
- mit Gewinnerzielungsabsicht
- durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
Eine Gewerbeanmeldung ist unverzüglich bei Beginn des Gewerbes erforderlich. Die Anmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende persönlich unter Vorlage des Personalausweises vorzunehmen.
Bei Firmen, die im Handelsregister eingetragen sind bzw. eingetragen werden sollen, ist zusätzlich ein Auszug aus dem Handelsregister vorzulegen.