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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Dienstleistungen von A bis Z

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Birgit Hentschke

KFZ ummelden

Hinweis:

Eine Adressänderung im Fahrzeugschein kann nur in der Stadt Jüchen erfolgen, wenn Sie innerhalb des Rhein-Kreis Neuss umgezogen sind.

Bei Umzug aus anderen Städten ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss zuständig.

Falls im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung schon ein Etikett für eine Adressänderung vorhanden ist, kann die Ummeldung des KFZ ebenfalls  nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss erfolgen.

 

Für die Ummeldung des KFZ in Jüchen entstehen Gebühren in Höhe von 11,10 €.

Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:

  • Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Personalausweis
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