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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

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/ Kategorien: Dienstleistungen von A-Z, H

Hunde bestimmter Rassen

Voraussetzungen zum Halten eines "Hundes bestimmter Rassen" nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW:

  • Ordnungsbehördliche Erlaubnis
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Die Halterin / Der Halter ist in der Lage den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
  • Es ist sicherzustellen, dass eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen wird. Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.

Notwendige Unterlagen:

  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
  • Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000€ für Personenschäden und 250.000€ für sonstige Schäden
  • Nachweis der Sachkunde durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss) Angaben zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung

 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Jüchen.

Den benötigten Antrag finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gewerbewesen, Sicherheit und Ordnung".

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