Hunde bestimmter Rassen
Voraussetzungen zum Halten eines "Hundes bestimmter Rassen" nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW:
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Die Halterin / Der Halter ist in der Lage den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Es ist sicherzustellen, dass eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen wird. Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000€ für Personenschäden und 250.000€ für sonstige Schäden
- Nachweis der Sachkunde durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss) Angaben zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Jüchen.
Den benötigten Antrag finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gewerbewesen, Sicherheit und Ordnung".