Hunde bestimmter Rassen
Voraussetzungen zum Halten eines Hundes bestimmter Rasse nach § 10 Absatz 1 LHundG NRW:
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Die Halterin / Der Halter ist in der Lage den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen
- Es ist sicherzustellen, dass eine ausbruchsichere und verhaltensgerechte Unterbringung ermöglichen wird. Die Leistung kann schriftlich beantragt werden.
Notwendige Unterlagen:
- Führungszeugnis der Belegart 0
- Fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes mit Mikrochip
- Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 500.000€ für Personenschäden und 250.000€ für sonstige Schäden
- Nachweis der Sachkunde durch die Sachkundebescheinigung des amtlichen Tierarztes (Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss) Angaben zur ausbruchsicheren und verhaltensgerechten Unterbringung
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Jüchen.
Ansprechpartnerin: Tessa Hentschke - 02165 915 3207 - EG Zimmer 013 - tessa.hentschke@juechen.de
Den benötigten Antrag finden Sie unter dem unten genannten Link.