Hund abmelden (Hundesteuer)
Bei Zuzug eines Hundehalters aus einer anderen Stadt nach Jüchen, beginnt die Steuerpflicht mit dem Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt Jüchen endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Für weitere Informationen steht Ihnen das Steueramt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.
Ansprechpartner:
Brigitte van Ledden - 02165 915 2021 - EG Zimmer 005 - brigitte.vanledden@juechen.de
Jörg Sponholz - 02165 915 2023 - EG Zimmer 006 - joerg.sponholz@juechen.de
Das Abmeldeformular finden Sie unter dem unten genannten Link.