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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Form der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer Menschen im Rentenalter bzw. dauerhaft voll erwerbsgeminderter sicherstellt und die ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen erfolgt durch den Rentenversicherungsträger evtl. auch im Auftrag des Sozialamtes. Bei Personen im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen entfällt diese Feststellung des Rentenversicherungsträgers.

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt der Stadt Jüchen.

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