Geldspielgeräte aufstellen (Aufstellererlaubnis)
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Antrag ist formlos schriftlich, unter Beifügung der Gewerbeanmeldung und der Aufstellberechtigung zu stellen.
Gebühr: 75,00 €
Die benötigten Anträge finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Gewerbewesen, Sicherheit und Ordnung".
Für weitere Informationen steht Ihnen das Gewerbeamt der Stadt Jüchen zur Verfügung.
Ansprechpartner: Christian Jennessen - 02165 915 3208 - EG Bürgerbüro - christian.jennessen@juechen.de