Familienbuch nach der Eheschließung
Bei uns bekommen Sie:
- Antrag auf Anlegung eines Familienbuches nach der Eheschließung von Deutschen im Ausland (mit Beurkundung zur Namensführung, vor allem für Aussiedler)
- Erklärungen zur Namensführung sowie zur Namensänderung für Spätaussiedler.
Vorzulegende Unterlagen auf Anfrage.
Setzen Sie sich auf jeden Fall vor Antragstellung mit Ihrem Standesamt in Verbindung.