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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Fahrverbot

Sie können Ihren Führerschein zur Vollstreckung eines Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person bei der Bußgeldstelle in amtliche Verwahrung geben.

Bringen Sie bitte unbedingt den Bußgeldbescheid und alle sich in Ihrem Besitz befindlichen Führerscheine mit (z. B. auch den internationalen Führerschein oder den Personenbeförderungsschein).

Maßgeblich für den Beginn der Vollstreckung des Fahrverbotes ist das Datum der persönlichen Abgabe. Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über den Beginn und das Ende des Fahrverbotes.

Abholung:

Die Abholung des Führerscheins kann nach Ablauf des Fahrverbotes persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person erfolgen. Diese Person muss eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht vorlegen und sich ausweisen können.

Für Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Jüchen gerne zur Verfügung.

Ansprechpartner: Ursula Hauguth - 02165 915 3202 - EG-Zimmer 012 - ursula.hauguth@juechen.de

                            Markus Erhard - 02165 915 3216 - EG-Zimmer 012 - markus.erhard@juechen.de

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