Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Informationen des Rhein-Kreises Neuss
Zum berechtigten Personenkreis für den Fahrdienst des Rhein-Kreises Neuss zählen schwerbehinderte Menschen mit ständigem Wohnsitz im Kreis Neuss, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises oder blind sind. Anspruchsberechtigte Fahrgäste, die auf ständige Begleitung angewiesen sind, dürfen pro Teilnehmer höchstens eine Begleitperson mitnehmen. Bürgerinnen und Bürger, die offensichtlich und augenscheinlich außergewöhnlich gehbehindert sind und noch keinen Schwerbehindertenausweis besitzen, sind ebenfalls zu befördern. Sie erhalten einen „vorläufigen“ Berechtigungsausweis. Alle wichtigen Informationen und das Antragsformular stehen Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung.