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Stadt Jüchen
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Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

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IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
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Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Europäisches Führungszeugnis

Führungszeugnisse bzw. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme benötigt.

Führungszeugnisse bzw. Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister werden vielfach zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen oder zur Arbeitsaufnahme benötigt. Sollten Sie ein Führungszeugnis oder Gewerbezentralregisterauszug benötigen, dann teilt Ihnen dies die jeweilige Behörde/Stelle oder der Arbeitgeber mit.
Sowohl das Führungszeugnis, als auch der Gewerbezentralregisterauszug werden vom Bundesamt für Justiz in Bonn ausgestellt. Dies kann bis zu zwei Wochen dauern. Eine rechtzeitige Beantragung im  Bürgerbüro liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.


Es gibt 3 verschiedene Beleg-Arten:

  • Beleg-Art: N Führungszeugnis für private Zwecke.Der Versand erfolgt an Ihre aktuelle Meldeanschrift.
  • Beleg-Art: O Führungszeugnis für eine Behörde.Das Zeugnis wird direkt an die Behörde übersandt.Bei Beantragung von Beleg-Art O nennen Sie bitte die Anschrift, das Aktenzeichen, sowie den Ansprechpartner bei der entsprechenden Behörde.
  • Beleg-Art: P Führungszeugnis für Behörden mit vorheriger Einsichtnahme beim Amtsgericht.

 

Europäisches Führungszeugnis?

Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die in Deutschland leben, kann gemäß § 30 b BZRG ein Führungszeugnis erteilt werden, welches Auskunft sowohl über den Inhalt des Bundeszentralregisters als auch des Strafregisters ihres Herkunftsmitgliedstaates gibt (Europäisches Führungszeugnis). Der Antrag auf Erteilung eines Europäischen Führungszeugnisses ist bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Das Europäische Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde erteilt werden.


Wird ein Europäisches Führungszeugnis beantragt, ersucht das Bundesamt für Justiz den Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung des dortigen Registerinhalts, damit dieser in das Führungszeugnis aufgenommen werden kann. Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt nicht.
Der Herkunftsmitgliedstaat beantwortet ein Ersuchen um Mitteilung des dortigen Registerinhalts nur nach Maßgabe seines innerstaatlichen Rechts. Mehrere EU-Mitgliedstaaten haben bisher (noch) keine entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die eine Erteilung von Registerinformationen für ein Europäisches Führungszeugnis ermöglichen würden, umgesetzt.

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