Abmeldung bei der Meldebehörde
Anmeldung: Zuzug nach Jüchen
Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Jüchen
Anmeldung bei der Meldebehörde
Anmeldung: Zuzug nach Jüchen
Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Jüchen
Anträge auf Aufstellung von Verkehrszeichen, dauerhaft oder vorübergehend (Wohnungsumzüge)
Anträge auf Aufstellung von Verkehrszeichen, dauerhaft oder vorübergehend (Wohnungsumzüge)
Ausweis beantragen
Der neue sogenannte elektronische Personalausweis
Auto ummelden
Bei Umzug innerhalb der Stadt Jüchen oder aber bei Zuzug aus einer Stadt bzw. Gemeinde aus dem Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Jüchen, kann die Ummeldung des KFZ im Bürgerbüro der Stadt Jüchen vorgenommen werden.
Fahrzeug ummelden
Bei Umzug innerhalb der Stadt Jüchen oder aber bei Zuzug aus einer Stadt bzw. Gemeinde aus dem Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Jüchen, kann die Ummeldung des KFZ´s im Bürgerbüro der Stadt Jüchen vorgenommen werden.
KFZ ummelden
Für die Ummeldung des KFZ´s entstehen Gebühren in Höhe von 11,10 €.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis
Hinweis:
Eine Adressänderung im Fahrzeugschein kann nur in der Stadt Jüchen erfolgen, wenn Sie innerhalb des Rhein-Kreis Neuss umgezogen sind.
Bei Umzug aus anderen Städten ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss zuständig.
Falls im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung schon ein Etikett für eine Adressänderung vorhanden ist, kann die Ummeldung des KFZ nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss erfolgen.
Sozialwohnungen
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.