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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Beurkundung der Geburt

Beurkundung der Geburt von Kindern, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes der Stadt Jüchen (Stadtgebiet) geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).

Die Geburtshelferin/der Geburtshelfer wird Ihnen nach der Entbindung eine schriftliche Geburtsanzeige für "Standesamtliche Angelegenheiten" aushändigen.
Beachten Sie bitte, dass beide Eltern die Vornamensführung auf der Rückseite unterschreiben müssen!

Mit dieser Geburtsanzeige, dem Familienstammbuch und dem Personalausweis kann der Vater oder eine bevollmächtigte Person die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen.

Die deutschen und ausländischen Vorschriften, welche beachtet werden müssen, sind sehr vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen.

 

 

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