Für die Ummeldung des KFZ´s entstehen Gebühren in Höhe von 11,10 €.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis
Hinweis:
Eine Adressänderung im Fahrzeugschein kann nur in der Stadt Jüchen erfolgen, wenn Sie innerhalb des Rhein-Kreis Neuss umgezogen sind.
Bei Umzug aus anderen Städten ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss zuständig.
Falls im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung schon ein Etikett für eine Adressänderung vorhanden ist, kann die Ummeldung des KFZ nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss erfolgen.