Auto ummelden
Bei Umzug innerhalb der Stadt Jüchen oder aber bei Zuzug aus einer Stadt bzw. Gemeinde aus dem Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Jüchen, kann die Ummeldung des KFZ im Bürgerbüro der Stadt Jüchen vorgenommen werden.
Fahrzeug ummelden
Bei Umzug innerhalb der Stadt Jüchen oder aber bei Zuzug aus einer Stadt bzw. Gemeinde aus dem Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Jüchen, kann die Ummeldung des KFZ´s im Bürgerbüro der Stadt Jüchen vorgenommen werden.
Grünflächen
Von der Stadt Jüchen werden die aufgeführten Grünflächen unterhalten.
Hausnummern
Für die Vergabe und Zuteilung von Hausnummern ist die Stadt Jüchen zuständig.
KFZ ummelden
Für die Ummeldung des KFZ´s entstehen Gebühren in Höhe von 11,10 €.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
- Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis
Hinweis:
Eine Adressänderung im Fahrzeugschein kann nur in der Stadt Jüchen erfolgen, wenn Sie innerhalb des Rhein-Kreis Neuss umgezogen sind.
Bei Umzug aus anderen Städten ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss zuständig.
Falls im Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung schon ein Etikett für eine Adressänderung vorhanden ist, kann die Ummeldung des KFZ nur beim Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss erfolgen.
Melderegisterauskünfte
Auf der Grundlage der §§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde
Auskünfte aus dem Melderegister an private oder sonstige nichtöffentliche Stellen erteilen.
Personalausweis beantragen für Personen über 16 Jahren
Personalausweis beantragen für Personen über 16 Jahren