Anträge auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht / Ermäßigung des Rundfunkbeitrages
Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB II erhalten wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter, falls sie diese Bescheinigung nicht mit dem Bewilligungsbescheid erhalten haben. Sofern Sie Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII sind wenden Sie sich bitte an das Sozialamt Jüchen.
Für weitergehende Informationen und Anträge wenden Sie sich bitte an das Sozialamt.