Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung Gewerbe
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit
- selbständig
- regelmäßig
- entgeltlich und mit Gewinnerzielungsabsicht
durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung.
"Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle aufgibt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen." (§ 14 Abs. 1 Gewerbeordnung)"
Eine Gewerbeabmeldung ist unverzüglich bei Aufgabe des Gewerbes erforderlich. Die Abmeldung eines Gewerbes hat in der Regel der Gewerbetreibende vorzunehmen. Dies kann online unter unten genanntem Link oder nach Terminbereinbarung unter persönlicher Vorsprache erfolgen. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei.
Ihr Ansprechpartner:
Christian Jennessen - 02165 915 3208 - EG Bürgerbüro - christian.jennessen@juechen.de