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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Dienstleistungen von A bis Z

Dienstleistungen

Anmeldung bei der Meldebehörde

Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht).

Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben. Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen.

Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.

Unterlagen zur An- und Ummeldung:

  • gültiger Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung bei Mietern

Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Bürgerbüro"

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