Anmeldung bei der Meldebehörde
Sobald eine Wohnung bezogen wird, ist man verpflichtet sich entsprechend an- bzw. umzumelden (Meldepflicht).
Eine vorzeitige Meldung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Meldung hat innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen und ist auch für Nebenwohnsitze vorgeschrieben. Die Abmeldung für Wohnsitzwechsel innerhalb der Bundesrepublik wird von der Zuzugsgemeinde vorgenommen.
Sofern Sie die Bundesrepublik dauerhaft verlassen, ist eine Abmeldung in der letzten Wohnsitzgemeinde vorzunehmen.
Unterlagen zur An- und Ummeldung:
- gültiger Personalausweis
- Wohnungsgeberbestätigung bei Mietern
Die Wohnungsgeberbestätigung finden Sie unter dem unten genannten Link "Formulare Bürgerbüro"