Anliegerbeiträge
Folgende Arten von Anliegerbeiträge werden unterschieden:
- Erschließungsbeiträge
- Straßenbaubeiträge
- Kanalanschlussbeiträge
Für straßenbauliche Maßnahmen erhebt die Stadt Jüchen unter bestimmten Vorausssetzungen Beiträge nach Baugesetzbuch (BauGB) oder Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW).
Nähere Informationen finden Sie zu den Schlagwörten Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge.
Für Fragen steht Ihnen gerne das Amt für öffenltiche Infrastruktur der Stadt Jüchen zur Verfügung.