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Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Informationen zur Ausbildung zur/zum Stadtsekretäranwärter/in

Erfahren Sie alles rund um die Ausbildung

Allgemeines

Die Ausbildung dauert insgesamt zwei Jahre. Voraussetzung für die Einstellung zum/zur Stadtsekretäranwärter/in (Beamtin/er auf Widerruf) ist mindestens das Erlangen der Fachoberschulreife oder eines Hauptschulabschlusses Typ A. Während der Ausbildung erhalten Gemeindesekretäranwärter/innen eine monatliche Besoldung von ca. 1050 € Brutto, sowie eine jährliche Sonderzahlung in Höhe von 45% des monatlichen Entgelts. Zudem können vermögenswirksame Leistungen in Höhe von monatlich 6,65 € bei Bestehen eines vermögenswirksamen Vertrages gezahlt werden. Fahrtkosten zum berufsbegleitenden Lehrgang werden ebenfalls im Rahmen des Reisekostenrechts erstattet.  

Auswahlverfahren

Kurz vor den Sommerferien erfolgt eine gemeinsame Ausschreibung der Ausbildungsstellen aller Kommunen im Kreisgebiet. Aussagekräftige Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Lichtbild, dieletzten beiden Schulzeugnisse, evt. weitere Bescheinigungen) können bis Fristende an die jeweils angegebene Adresse gesendet werden. Nach einer ersten Vorauswahl werden geeignete Bewerber/innen einen Einstellungstest am Studieninstitut Niederrhein absolvieren. Unter Berücksichtigung des Testergebnisses werden Testabsolventen im nächsten Schritt zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die dort ausgewählten Bewerber/innen erhalten vorbehaltlich des Ergebnisses einer amtsärztlichen Untersuchung und der Vorlage eines strafvermerkfreien Führungszeugnisses eine Urkunde zur Ernennung in das vorläufige Beamtenverhältnis.

Ausbildung

Die Ausbildung erfolgt an zwei Standorten. Die Berufspraxis lernen die Auszubildenden bei der jeweiligen Einstellungsbehörde kennen. Zudem findet in der zweijährigen Berufsausbildung eine dienstbegleitende Unterweisung, in der Regel einmal wöchentlich, durch das Studieninstitut Düsseldorf statt. Hinzu kommt ein sechsmonatiger Vollzeitkurs im 2. Ausbildungsjahr. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Berufspraktische Ausbildung Im zweijährigen Ausbildungszeitraum durchläuft man verschiedene Bereiche der Verwaltung. In aller Regel werden die Auszubildenden in den klassischen Ausbildungsbereichen der Personalverwaltung, Finanzverwaltung, Ordnungsverwaltung (z.B. Ordnungsamt) und Leistungsverwaltung (z.B. Sozialamt) eingesetzt. Zum Ende der Ausbildung erfolgt ein Praktikum, das in der Regel im künftigen Einsatzgebiet des Stadtsekretäranwärters absolviert wird.

Berufstheoretische Ausbildung

Der berufstheoretische Teil der Ausbildung erfolgt am Studieninstitut in Düsseldorf. Die Unterweisung besteht aus vier Themenkomplexen, Verwaltungsspezifische Datenverarbeitung, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Personalwesen und Rechte der Angehörigen des öffentlichen Dienstes, Handeln in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts.

Prüfung

Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Fertigkeiten und Kenntnisse der gesamten Berufsausbildung, sowie auf den im Studieninstitut vermittelten Lehrstoff. Der Prüfungsbereich erstreckt sich auf die Gebiete Verwaltungsbetriebswirtschaft, betriebliche Leistungserstellung, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren, Wirtschafts- und Sozialkunde und fallbezogene Rechtsanwendung.

Nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung erfolgt in aller Regel eine Verbeamtung auf Probe im Eingangsamt der Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes (Besoldungsgruppe A 6). Der Tätigkeitsbereich richtet sich nach dem Bedarf der Einstellungsbehörde. Grundsätzlich ist ein Einsatz in allen Bereichen der Verwaltung möglich. Zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses verdient man ca. 2.000 € brutto. Bei erreichen der Endstufe in Besoldungsgruppe A 9 m.D. ist ein Bezug von momentan monatlich ca. 3.000 € brutto möglich (nur Grundgehalt ohne familienbezogene Bezügebestandteile).

Aufstiegschancen

Mit der Ausbildung zum/zur Stadtsekretär/in erlangt man die Befähigung für Stellen im Bereich des mittleren Dienstes. Um auch Stellen des gehobenen Dienstes besetzen zu können, muss ein duales Studium an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung absolviert werden. Das duale Studium dauert 3 Jahre und endet mit dem Abschluss des Bachelor of Laws, oder des Bachelor of Arts. Verdienstmöglichkeiten nach absolviertem dualem Studium liegen in der Endstufe bis hin zu ca. 4.660 € (in Besoldungsgruppe A 13 g.D.).

Praktikum

Bei der Stadt Jüchen kann grundsätzlich ein unentgeltliches Praktikum absolviert werden. Hierzu sollte ein kurzes Bewerbungsschreiben mit Lebenslauf an:

Stadt Jüchen
Der Bürgermeister
Amt 10
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

versendet werden. Alternativ kann die Bewerbung auch bei Frau Wüllenweber, 02165 915-1006, oder Frau Deußen, 02165 915-1007, beide Zimmer 210, oder Herrn Hochstein, 02165 915-1005, Zimmer 203, persönlich abgegeben werden.

 

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