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Stadt Jüchen
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Stefanie Fleer

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Jüchen vom 10.01.2023

Bezirksregierung Köln - Flurbereinigung Erftaue-Glesch / Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung


BEZIRKSREGIERUNG KÖLN                                                                                                                                       Köln, den 20.12.2022
Dezernat 33 - Ländliche Entwicklung, Bodenordnung -       
Zeughausstr. 2- 10
50667 Köln
Tel.: 0221/147-2033
FLURBEREINIGUNG Erftaue-Glesch
Az.:     – 33.46 – 5 12 03 –        


    Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung

Im Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Glesch werden hiermit gemäß § 32 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), die Ergebnisse der Wertermittlung für die dem Flurbereinigungsverfahren auf Grund des Einleitungsbeschlusses vom 24.08.2012 sowie der Änderungsbeschlüsse vom 09.06.2015, 22.06.2016, 26.06.2018, 07.11.2018, 02.04.2019, 05.06.2020, 15.03.2021 und 08.02.2022 unterliegenden Flurstücke wie folgt festgestellt:

1.    Die Ergebnisse der Wertermittlung werden mit Ausnahme der unter Ziffer 2. aufgeführten Festsetzungen so festgestellt, wie sie vom 19. bis 30. September 2022 bei der Kreisstadt Bergheim, Fachbereich Stadtentwicklung, Abteilung Bodenmanagement, Zimmer 402, Bethlehemer Straße 9-11, 50126 Bergheim, ausgelegen haben und von Bediensteten der Be-zirksregierung Köln erläutert worden sind.
2.    Für die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden die Wertermittlungsergebnisse nach Einwendungen und von Amts wegen nachträglich geändert und werden mit folgendem Inhalt festgestellt:

Gemarkung    Flur    Flurstück    Klasse    Fläche (ar)    Klasse    Fläche (ar)    Klasse    Fläche (ar)
Bedburg         56            36             G3        80,82                
Bedburg         56            39             A3        57,39              A4            22,96           A9           6,78

3.    Darüber hinaus konnten Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung nicht be-rücksichtigt werden.


Gründe

Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung ist gemäß § 32 FlurbG zulässig und gerechtfertigt.

Damit alle Teilnehmer im Flurbereinigungsverfahren Erftaue-Glesch mit Land von gleichem Wert abgefunden werden können, ist der Wert der von ihnen in das Verfahren eingebrachten alten Grundstücke in der Weise ermittelt worden, dass der Wert der Grundstücke jedes Teilnehmers im Verhältnis zum Wert aller Grundstücke des Flurbereinigungsgebietes bestimmt wurde (§ 27 ff. FlurbG).
Die Nachweise über die Ergebnisse der Wertermittlung haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen und sind von Bediensteten der Bezirksregierung Köln erläutert worden.
Einwendungen gegen die Bewertung wurden überprüft. Berechtigten Einwendungen wurde abgeholfen. Alle Beteiligte, deren Einlagegrundstücke hinsichtlich der Bewertungsergebnisse eine Änderung erfahren haben, haben neue Einlagenachweise erhalten, in denen die Änderungen nachgewiesen sind.

Rechtsbehelfsbelehrung


Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach seiner öffentlichen Bekanntma-chung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
50606 Köln

oder zur Niederschrift bei der
Bezirksregierung Köln, Dezernat 33
Börsenplatz 1, 50667 Köln

unter Angabe des Aktenzeichens einzulegen.

Es wird gebeten, die Informationen für Besucherinnen und Besucher auf der Homepage der Bezirksregierung Köln unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/index.html zu beachten.

Der Widerspruch kann auch durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments mit qualifizierter elektronischer Signatur an die elektronische Poststelle der Behörde erhoben werden. Die E-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk.sec.nrw.de.

Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: poststelle@brk-nrw.de-mail.de.

Falls die Frist durch eine bevollmächtigte Person versäumt werden sollte, würde deren Verschulden der vollmachtgebenden Person zugerechnet werden.


Im Auftrag
    (LS)
gez. Piras
Regierungsvermessungsdirektorin

Der Inhalt der o.a. Bekanntmachung wird auch auf der Internet-Seite der Bezirksregierung Köln
http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/verfahren///index.html veröffentlicht.

Allgemeine Hinweise zum Datenschutz für den Geschäftsbereich der Bezirksregierung Köln sowie Infor-mationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Flurbereinigungsverfahren sind zu finden unter:
https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leitstungen/abteilung03/33/flurbereinigungsverfahren/datenschutzhinweise.pdf
Auf Wunsch werden diese Informationen gerne auch barrierefrei zur Verfügung gestellt.

 

 

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