Gleichstellungsstelle der Stadt Jüchen
Art. 3 Abs. 2 des Grundgesetzes:
"Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin."
Darauf basierend bestellen die Kommunen Gleichstellungsbeauftragte. Die Gleichstellungsstelle der Stadt Jüchen setzt sich für die Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb und außerhalb der Verwaltung ein.
Die Gleichstellungsbeauftragten haben insbesondere folgende Aufgaben und Funktionen:
- Sie sind Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen, Anregungen und Vorschläge aus der Bevölkerung zum Thema Gleichstellung von Frau und Mann.
- Sie machen bei kommunalpolitischen Entscheidungen auf Frauenbelange aufmerksam.
- Sie fördern eine frauenfreundliche Verwaltung.
- Sie erarbeiten Informationsmaterial und führen Veranstaltungen durch.
- Sie pflegen und vermitteln Kontakte zu Frauengruppen, -verbänden, -organisationen, -institutionen u.a.
- Sie geben Hilfen für Rat suchende Frauen und Männer.
Weitere Auskünfte oder Beratungen erteilen die beiden Gleichstellungsbeauftragten Ursula Schmitz und Andrea Schiffer unter den Telefonnummern 02165 - 915 6002 und 02165 - 915 5005 oder unter gleichstellung@juechen.de