Search
× Search

Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

 

 

Leben

SuperUser Account
/ Kategorien: Dienstleistungen von A-Z, F

Fischereischein beantragen

Ab dem 01.04.2024 erfolgt die Beantragung und Ausgabe der Fischereischeine zentralisiert beim Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss. Somit kann die Beantragung des Fischereischeins nicht mehr im Bürgerbüro Ihres Wohnorts erfolgen.

Die Beantragung sowie die Bezahlung erfolgen ausschließlich online. Nutzen Sie dafür das Antragsformular über den untenstehenden Link. Am Ende des Antrags werden Sie automatisch zur Bezahlung weitergeleitet. Sie haben über unser E-Payment die Möglichkeit per Paypal, Kreditkarte, Giropay oder per Sepa Lastschrift zu bezahlen.

Bereits ausgestellte Fischereischeine werden nicht mehr verlängert. Anstelle einer Verlängerung wird ein neuer Fischereischein ausgestellt und per Post zugesandt.

Die Ausstellung eines Fischereischeins kann erst nach bestandener Fischerprüfung erfolgen. Für den Fall, dass Sie weitere Informationen zur Prüfung benötigen oder Sie noch keine Fischerprüfung absolviert haben und sich dazu anmelden wollen, folgen Sie bitte den jeweils untenstehenden Links. Bei der Anmeldung zur Fischerprüfung haben Sie die Möglichkeit, den Fischereischein direkt mitzubeantragen, sodass dieser nach bestandener Prüfung direkt mitgenommen werden kann.

Der Fischereischein wird nur für Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Kreises Neuss ausgestellt. Dabei ist die Wahl zwischen einem Jahres- oder einem Fünfjahresfischereischein möglich.

Voraussetzungen

  • Bestandene Fischerprüfung
  • Wohnsitz im Rhein-Kreis Neuss

Benötigte Unterlagen

  • 1 Passfoto
  • Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Prüfungszeugnis der Fischerprüfung

Gebühren

  • 16,00 Euro Jahresfischereischein
  • 48,00 Euro Fünfjahresfischereischein
  • 8,00 Euro Jugendfischereischein
Drucken
17825 Bewerten Sie diesen Artikel:
Keine Bewertung
Copyright Stadt Jüchen, 2024
Back To Top