Bei Umzug innerhalb der Stadt Jüchen oder aber bei Zuzug aus einer Stadt bzw. Gemeinde aus dem Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Jüchen, kann die Ummeldung des KFZ´s im Bürgerbüro der Stadt Jüchen vorgenommen werden.
Für die Ummeldung des KFZ´s entstehen Gebühren in Höhe von 11,10 €.
Bitte legen Sie folgende Unterlagen vor:
Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I
Personalausweis
Hinweis:
Eine Adressänderung im Fahrzeugschein kann nur in der Stadt Jüchen...
Bei Umzug innerhalb der Stadt Jüchen oder aber bei Zuzug aus einer Stadt bzw. Gemeinde aus dem Rhein-Kreis Neuss in die Stadt Jüchen, kann die Ummeldung des KFZ im Bürgerbüro der Stadt Jüchen vorgenommen werden.
Anträge auf Aufstellung von Verkehrszeichen, dauerhaft oder vorübergehend (Wohnungsumzüge)
Anmeldung: Zuzug nach Jüchen
Ummeldung: Wohnungswechsel innerhalb von Jüchen
Der neue sogenannte elektronische Personalausweis
Zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines erforderlich.
Für alle Fragen rund um Ihr Kraftfahrzeug und den Führerschein ist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreis Neuss zuständig.