Beglaubigungen vornehmen lassen
Das Bürgerbüro ist generell befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen.
Allgemeine Informationen: wird eine Kopie einer personenstandsrechtlichen Urkunde zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt, dann kann das Bürgerbüro eine Bestätigung der Übereinstimmung von Original und Kopie vornehmen
Ausländische Geburtsurkunden werden beglaubigt, wenn es sich um internationale, mehrsprachige Urkunden handelt und die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist.
Urkunden, die in anderen Schriften (z.B. in kyrillisch, japanisch oder chinesisch) ausgestellt wurden können nur dann beglaubigt werden, wenn sie von einem vom Gericht zugelassenen Dolmetscher übersetzt und abgesiegelt sind.
Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird, sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.
Ausnahmen:
Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden.
Personenstandsrechtliche Urkunden (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.) können nur vom jeweiligen Standesamt beglaubigt werden.
Beispiel: Sie sind in Düsseldorf geboren, also erhalten sie im Standesamt Düsseldorf Ihre Geburtsurkunde.