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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Leben

Beglaubigungen vornehmen lassen

Das Bürgerbüro ist generell befugt, Dokumente und Unterschriften zu beglaubigen.

Allgemeine Informationen: wird eine Kopie einer personenstandsrechtlichen Urkunde zur Vorlage bei der Deutschen Rentenversicherung benötigt, dann kann das Bürgerbüro eine Bestätigung der Übereinstimmung von Original und Kopie vornehmen

Ausländische Geburtsurkunden werden beglaubigt, wenn es sich um internationale, mehrsprachige Urkunden handelt und die Beglaubigung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde bestimmt ist.

Urkunden, die in anderen Schriften (z.B. in kyrillisch, japanisch oder chinesisch) ausgestellt wurden können nur dann beglaubigt werden, wenn sie von einem vom Gericht zugelassenen Dolmetscher übersetzt und abgesiegelt sind.

Beglaubigungen von Abschriften und Ablichtungen von Schriftstücken können vom Bürgerbüro vorgenommen werden, wenn die Urschrift von einer deutschen Behörde ausgestellt ist oder die Abschrift oder Ablichtung zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird, sofern die Erteilung beglaubigter Abschriften ausschließlich anderen Behörden vorbehalten ist.

Ausnahmen: 

Eidesstattliche Erklärungen können grundsätzlich nur bei einem Notar abgegeben werden.

Personenstandsrechtliche Urkunden z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde, können nur vom jeweiligen Standesamt  der Stadt wo das Ereignis stattgefunden hat, beglaubigt werden.

Beispiel: Sie sind in Düsseldorf geboren, also erhalten sie im Standesamt Düsseldorf Ihre Geburtsurkunde.

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