Search
× Search

Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

Besuchen Sie uns auch auf Facebook

 

 

Leben

Beglaubigte Abschriften aus dem Ehe- / Geburten- und Sterberegister

Bestellung von aktuellen Urkunden aus dem Geburten-, Ehe- und Sterberegister.

Zuständige Stelle:

Standesamt in dessen Zuständigkeitsbereich das Ereignis stattgefunden hat und die Registrierung erfolgte.

Notwendige Unterlagen:

  • formloser Antrag
  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Bedarf: Nachweise über das rechtliche oder berechtigte Interesse, z.B. Verträge, Schuldtitel, Vollmacht von Angehörigen usw.

Gebühren:

Urkunden aus dem Ehe-,Geburten- und Sterberegister

1. Urkunde: 10,- Euro

Werden von derselben Urkunde oder Abschrift mehrere Exemplare bestellt, kostet die zweite oder jede weitere Urkunde  5,00 Euro

Kann für das Ausstellen einer Urkunde keine Angabe gemacht werden, wird je nach Arbeitsaufwand eine Suchgebühr in Höhe von 17,- Euro bis 66,- Euro erhoben.

Drucken
21204 Bewerten Sie diesen Artikel:
Keine Bewertung
Copyright Stadt Jüchen, 2024
Back To Top