Aufenthalts- und Meldebescheinigungen erhalten
Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person, die im Besitz einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht ist, im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Passes, beantragt werden. Sie wird sofort ausgestellt. Auch direkte Familienangehörige (z.B. Ehegatten oder Eltern für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) benötigen eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der Person, für die eine Meldebescheinigung ausgestellt werden soll.
Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):
Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für den Rentenversicherungsträger, aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so können Sie dies auch im Bürgerbüro beantragen. Diese Meldebescheinigung für Rentenangelegenheiten ist kostenfrei, sofern der Verwendungszweck nachgewiesen wird (z.B. durch Vorlage des Anschreibens des Rentenversicherungsträgers).
Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen nur für Meldezeiten ausgestellt werden können, in denen die betroffene Person im Stadtgebiet Jüchen wohnhaft war. Für Meldebescheinigungen aus anderen Städten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Einwohnermeldeamt des damaligen Wohnortes.
Notwendige Unterlagen:
- Personalausweis bzw. Pass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
- ggfls. Vollmacht
- ggfls. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers
Kosten: 9,00 Euro in bar oder mit Karte