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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Leben

Aufenthalts- und Meldebescheinigungen erhalten

Die Melde- und Aufenthaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine beauftragte Person, die im Besitz einer von Ihnen ausgestellten Vollmacht ist, im Bürgerbüro unter Vorlage des Personalausweises oder Passes, beantragt werden. Sie wird sofort ausgestellt. Auch direkte Familienangehörige (z.B. Ehegatten oder Eltern für Kinder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben) benötigen eine Vollmacht und ein Ausweisdokument der Person, für die eine Meldebescheinigung ausgestellt werden soll.

Nachweis Erziehungszeiten (Kindererziehungszeiten):

Benötigen Sie eine Meldebescheinigung für den Rentenversicherungsträger, aus der hervorgeht, wie lange Kinder im Haushalt gelebt haben, so können Sie dies auch im Bürgerbüro beantragen. Diese Meldebescheinigung für Rentenangelegenheiten ist kostenfrei, sofern der Verwendungszweck nachgewiesen wird (z.B. durch Vorlage des Anschreibens des Rentenversicherungsträgers).

Bitte beachten Sie, dass Meldebescheinigungen nur für Meldezeiten ausgestellt werden können, in denen die betroffene Person im Stadtgebiet Jüchen wohnhaft war. Für Meldebescheinigungen aus anderen Städten wenden Sie sich bitte an das jeweilige Einwohnermeldeamt des damaligen Wohnortes.

Notwendige Unterlagen:

  • Personalausweis bzw. Pass (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
  • ggfls. Vollmacht
  • ggfls. Anschreiben des Rentenversicherungsträgers

 

Kosten:  9,00 Euro in bar oder mit Karte

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