Anmeldung der Eheschließung
Das Paar meldet die beabsichtigte Eheschließung persönlich an. Ist einer der Beteiligten verhindert, muss er eine schriftliche Beitrittserklärung der/des Partnerin/Partners mitbringen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist der Standesbeamte, in dessen Bezirk einer der Partner seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Bei mehreren Wohnsitzen kann sich das Paar das Standesamt aussuchen.
Die Angaben und vorzulegenden Nachweise dienen der Prüfung der Ehefähigkeit der Partner und der Ermittlung etwaiger Eheverbote.
Zwischen der Anmeldung und der Eheschließung dürfen nicht mehr als 6 Monate vergehen, da sonst eine erneute Prüfung der Voraussetzungen und eine neue Anmeldung erfolgen muss.
Vorzulegende Unterlagen:
- Bescheinigung des Meldeamtes
- beglaubigte(r) Abschrift/Auszug der Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
Wennn Sie schon einmal verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich einen beglaubigten Auszug aus dem Eheregister. Diesen erhalten Sie beim Standesamt Ihrer letzten Eheschließung.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Standesamt der Stadt Jüchen.
Außerhalb der Öffnungszeiten vergeben wir Termine nur nach Vereinbarung.