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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

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Senioren

Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) - Leistungen

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Kita und Schule, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen.

Das Bildungspaket unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern nach dem SGB II leistungsberechtigt sind (insbesondere Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld), Leistungen nach AsylbLG, Sozialhilfe, den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, und eröffnet ihnen so bessere Lebens- und Entwicklungschancen. Auch wer Leistungen nach § 3 AsylbLG bekommt, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben.

Für weitergehende Informationen und zur Prüfung Ihres Antrages wenden Sie sich bitte an das Sozialamt. Bei Leistungen nach dem SGB II wenden Sie sich unmittelbar an das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss bzw. an den Schulsozialarbeiter.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Rhein-Kreis Neus.

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