Wohnraumförderung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Schaffung von Wohnraum mit zinsgünstigen Baudarlehen. Gefördert werden der Neubau- oder Ersterwerb (Kauf) von selbstgenutztem Wohneigentum (Haus oder Eigentumswohnung), der Kauf einer gebrauchten Wohnimmobilie und die Errichtung von Mietwohnungen. Weiterhin werden zusätzliche Baumaßnahmen für Menschen mit Behinderungen, die Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand und die Einsparung von Heizenergie gefördert.
Bei Wohneigentum sind insbesondere Einkommensgrenzen einzuhalten und die Tragbarkeit der Belastung dauerhaft sicher zu stellen; die Förderung im Mietwohnungsbau ist mit der Übernahme von Mietpreis- und Belegungsbindungen verbunden.
Für die Bearbeitung der Förderanträge für alle Objekte, die in der Gemeinde Jüchen gefördert werden sollen, ist die Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss. Die Darlehensverwaltung übernimmt nach Erteilung einer Förderzusage die NRW-Bank des Landes Nordrhein-Westfalen.
Nähere Informationen zu den einzelnen Fördermöglichkeiten finden Sie auf der Internetseite der NRW.BANK unter der Rubrik "Förderprodukte zum Thema Wohnen".
Zur Verbesserung des Bürgerservices hat die Bewilligungsbehörde des Rhein-Kreises Neuss für allgemeine Fragen zur Wohnraumförderung (Wohneigentum) und zur Vereinbarung von Beratungsterminen ein Info-Telefon unter der Nummer 02181-601 6363 eingerichtet.