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Julia Hurtz
/ Kategorien: Leben, Bauen und Wohnen

Aktuelle Beteiligungsverfahren

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Lärmaktionsplanung der 3. Stufe -

Bestehende Lärmaktionspläne sind nach § 47d Abs. 5 BImSchG bei bedeutsamen Entwicklungen für die Lärmsituation, ansonsten alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt ihrer Aufstellung zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Für die Gemeinde Jüchen wurde basierend auf der Lärmkartierung der 2. Stufe ein Lärmaktionsplan aufgestellt und am 12.12.2013 vom Rat beschlossen.

Anfang 2018 hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) die Lärmkartierung der 3. Stufe nach § 47c BImSchG außerhalb der Ballungsräume veröffentlicht. Kartiert wurden wiederum alle Hauptverkehrsstraßen (Landesstraßen, Bundesstraßen, Autobahnen) mit einer Verkehrsmenge größer 3 Mio. Kfz/Jahr (8.220 Kfz/Tag). Die neuen Lärmkarten, die gemeindespezifischen Datenberichte mit den Betroffenenzahlen sowie die Informationen zu den kartierten Hauptverkehrsstraßen können über den Link https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de eingesehen werden. 

In der Sitzung vom 01.02.2018 hat der Umwelt- und Verkehrsausschuss die Verwaltung beauftragt, den bestehenden Lärmaktionsplan der 2. Stufe zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Die Verwaltung hat anhand eines vom LANUV zur Verfügung gestellten Prüfschemas die Überprüfung in Bezug auf folgende Fragestellungen vorgenommen:

  • Erfüllt der bestehende Lärmaktionsplan die Mindestanforderungen für Aktionspläne nach Anhang V der EU-Umgebungslärmrichtlinie (z.B. ausreichende Berücksichtigung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen, angemessene Öffentlichkeitsbeteiligung)?
  • Wie ist der Stand der Umsetzung der Maßnahmen dieses Aktionsplans (z.B. positive Veränderungen der Lärmprobleme und der Anzahl der Betroffenen, Hemmnisse und Optimierungsmöglichkeiten)?
  • Hat sich die Lärmsituation relevant verändert (z.B. Veränderungen von Emissionen und Immissionen)?
  • Haben sich die rechtlichen Grundlagen verändert (z.B. Änderung von Bebauungsplänen, straßenverkehrsrechtliche Änderungen)?

 

Die Überprüfung kam zum Ergebnis, dass der bestehende Lärmaktionsplan im Rahmen der 3. Stufe fortzuschreiben ist.

Das Ingenieurbüro ACCON Köln GmbH, das seinerzeit den Lärmaktionsplan der 2. Stufe erstellt hatte, wurde mit der Fortschreibung beauftragt. Es hat einen Entwurf erarbeitet, der die aktuellen Veränderungen der Lärmsituation bewertet. Insbesondere die in jüngster Vergangenheit erfolgten Fahrbahnsanierungen im Bereich der OD Jüchen und die mit dem Ausbau der A 46 verbundenen Lärmminderungsmaßnahmen wurden gezielt betrachtet und deren positive Auswirkungen hervorgehoben. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass sich im Hinblick auf die seinerzeit freiwillig kartierte OD Hackhausen (L 19) zwar keine signifikante Veränderung der Lärmsituation ergeben hat, jedoch weiterhin ein unveränderter Handlungsbedarf besteht. 

 

Der zuständige Umwelt- und Verkehrsausschuss hat in seiner Sitzung am 15. November 2018 beschlossen, für den vorliegenden Entwurf des  überarbeiteten Lärmaktionsplans eine Öffentlichkeits- bzw. Behördenbeteiligung durchzuführen.

In der Zeit vom 26. November bis einschließlich 28. Dezember 2018 können Stellungnahmen, Anregungen und Änderungswünsche zum Entwurf des fortgeschriebenen Lärmaktionsplans unter https://www.o-sp.de/juechen/beteiligung.php abgegeben werden.

Für die Lärmkartierung der Hauptschienenwege des Bundes sowie für die Erstellung von Lärmaktionsplänen ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Lärmkarten liegen für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr vor. Hierzu zählt auch die Bahnstrecke Köln-Mönchengladbach. Die Lärmkarten finden Sie unter:

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html

 

Das Eisenbahn-Bundesamt hat inzwischen einen bundesweiten Lärmaktionsplan erstellt, der am 18.07.2018 veröffentlicht wurde und unter folgendem Link aufgerufen werden kann:

https://www.eba.bund.de/download/LAP_TEIL_B_2018.pdf

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