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Kontakt

Stadt Jüchen
Am Rathaus 5
41363 Jüchen

Telefon: 02165 915-0
Telefax: 02165 915-1199

E-Mail: stadt@juechen.de

Bankverbindung der Stadt Jüchen 
bei der Sparkasse Neuss

IBAN: DE02 3055 0000 0000 1903 22
SWIFT-BIC: WELADEDN

Allgemeine Öffnungszeiten

Mo. - Fr.
Mo. - Mi.
Do.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr

 

Öffnungszeiten im Sozialamt

Mo. - Mi.
Do.
Fr.

08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 18.00 Uhr
08.30 bis 12.00 Uhr

Von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr ist das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen.

Um Wartezeiten im Bürgerbüro zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins über unser Online-System oder per Telefon unter 02165 915-0.

 

Mängelmelder

Ansprechpartner/-innen

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Birgit Hentschke

Melderegisterauskünfte

Auf der Grundlage der §§ 44 und 45 Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde

Auskünfte aus dem Melderegister an private oder sonstige nichtöffentliche Stellen erteilen.

 

Unterschieden werden:

1. Einfache Melderegisterauskünfte: Das sind Auskünfte über Vor- und

Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften sowie, sofern die Person verstorben ist,

diese Tatsache. Die Erteilung der Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die

Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der

Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.

2. Erweiterte Melderegisterauskünfte: Das sind neben den Auskünften zu 1. u. a.

auch Auskünfte über Tag und Ort der Geburt, frühere Namen, Familienstand

(beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet/verpartnert oder nicht),

Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Tag des Ein- und Auszugs, gesetzlicher

Vertreter sowie Sterbetag- und ort. Die Auskunft ist nur zulässig, wenn der

Anfragende ein berechtigtes oder rechtliches Interesse an der Auskunftserteilung

glaubhaft darlegt.

Ergänzende Hinweise:

Um eine gesuchte Person eindeutig aus dem Melderegister ermitteln zu können, ist die

Angabe von Suchmerkmalen erforderlich. Die Anfragen sollten daher möglichst folgende

Daten der gesuchten Person enthalten: Familienname, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum

oder letzte bekannte Anschrift.

Sollte die gesuchte Person nicht in Jüchen gemeldet sein, wird die Gebühr auch für eine

Negativauskunft erhoben.

Gebühren:

einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €

erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €

Die jeweilige Gebühr ist im Voraus auf das Konto der Stadt Jüchen zu überweisen.

(Nachweis über die erfolgte Überweisung bitte der Anfrage beifügen). Alternativ kann auch

ein Verrechnungsscheck in Höhe der Gebühr beigefügt werden.

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