Parkausweis für behinderte Menschen
Schwerbehinderte Menschen, die im Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG" (= außergewöhnlich gehbehindert) oder "BL" (= blind) eingetragen haben, erfüllen die Voraussetzungen für einen "Parkausweis für Behinderte" (= blauer EU-weit gültiger Behindertenparkausweis), mit denen Behindertenparkplätze genutzt werden dürfen.
Wenn das Merkzeichen "G" (= Gehbehindert) und mindestens 80 % GdB eingetragen sind, besteht die Möglichkeit für einen orangefarbenen Ausweis (= "Ausweis über Parkerleichterungen für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen nach § 46 Absatz 1 Nummer 11 StVO"), der bundesweit oder NRW-weit gültig ist. Bei Vorliegen besonderer Erkrankungen reicht u.U. auch 60 % GdB. Die Voraussetzungen dafür müssen im Einzelfall überprüft werden.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadt Jüchen, Fachbereich Verkehrslenkung.
Ansprechpartner: Ursula Hauguth - 02165 915 3201 - EG Zimmer 012
Hans Tillemans - 02165 915 3204 - EG Zimmer 012