Hausnummern
Jeder Eigentümer eines bebauten Grundstückes ist verpflichtet, sein Anwesen mit der ihm von der Stadt zugeteilten Hausnummer, die im Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist, zu dulden und anzubringen.
Dies sowie die Vorgabe, wo die Hausnummer anzubringen ist, regelt §10, Abs.1 und 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Jüchen vom 31.März 2017 und können dort nachgelesen werden.
Fragen hierzu richten Sie bitte an das Amt für Stadtentwicklung.
Ansprechpartnerin:
Manuela Jenniches - 02165 915 6307 - 1.OG Zimmer 117 - manuela,jenniches@juechen.de