Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. § 33c Abs. 1 der Gewerbeordnung die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Der Vergnügungssteuer unterliegen die im Stadtgebiet stattfindenden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie das Halten von Geldspiel-, und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen.
Wer eine Gaststätte betreiben möchte hat eine Gaststättenerlaubnis zu beantragen.
Der Vergnügungssteuer unterliegen die im Stadtgebiet stattfindenden Tanzveranstaltungen gewerblicher Art sowie das Halten von Geldspiel-, und Unterhaltungsapparaten in Spielhallen und Gaststätten oder ähnlichen Räumen.
Wer gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeiten aufstellen will, benötigt hierfür gem. §33c Abs.1 der Gewerbeordnung, die Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinn der Gewerbeordnung.
Wenn Sie eine (erlaubte) Tätigkeit durchführen, handelt es sich um eine gewerbliche Tätigkeit im Sinn der Gewerbeordnung.