Beurkundung der Geburt
Beurkundung der Geburt von Kindern, die im Zuständigkeitsbereich des Standesamtes der Stadt Jüchen (Stadtgebiet) geboren werden (unabhängig vom Wohnort der Eltern).
Die Geburtshelferin/der Geburtshelfer wird Ihnen nach der Entbindung eine schriftliche Geburtsanzeige für "Standesamtliche Angelegenheiten" aushändigen.
Beachten Sie bitte, dass beide Eltern die Vornamensführung auf der Rückseite unterschreiben müssen!
Mit dieser Geburtsanzeige, dem Familienstammbuch und dem Personalausweis kann der Vater oder eine bevollmächtigte Person die Geburt beim Standesamt beurkunden lassen.
Die deutschen und ausländischen Vorschriften, welche beachtet werden müssen, sind sehr vielfältig. Ebenso unterschiedlich sind auch die Anforderungen an die vorzulegenden Unterlagen.